Rezertifizierung Fähigkeitsausweis ab 2024

Im 2024 ist es soweit und die ersten Rezertifizierungen der Fähigkeitsausweise stehen an.

Gemäss dem SIWF Reglement unter Punkt 7 müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 50 Credits theoretische, fachbezogene Fortbildung nachzuweisen.

  • Publikationen im Themenbereich können für die theoretische, fachbezogene Fortbildung mit max. 16 Credits anerkannt werden (analog zu 3.2.1.3)

  • Mindestens 30 Indikationen und 300 Behandlungen an mindestens 20 verschiedenen Patienten (EKT oder TMS) praktische Fortbildung nachzuweisen.

Wir bitten Sie, die Leistungserfordernisse informell, aber klar nachvollziehbar zu Handen der Fort- und Weiterbildungskommission an das Sekretariat der SGIP-SSPI zu schicken.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Weiterbildungen.

Webadmin SGIP-SSPI